Abgekürzter Erhebungszeitraum: Haftungsvergütungen der Komplementärin außerhalb des Gewerbeertrags
BFH vom 22.02.2024, IV R 14/21; Rechtsprechungsbestätigung: FG Hamburg vom 04.05.2021, 2 K 61/19, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nach Ablauf eines abgekürzten Erhebungszeitraums die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallenen Haftungsvergütungen an die Komplementär-GmbH nicht zum Gewerbeertrag gehören.