EÜR: Abflussprinzip bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen
BFH vom 27.06.2018, X R 44/16, BStBl. II 2018, 781; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0011 2018 0001
Inhalt
Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.