„7b-Sonderabschreibung“: Anwendungsablehnung bei Ersatzneubauten
FG Köln vom 12.09.2024, 1 K 2206/21, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 24/24
Inhalt
Bisher hat der BFH erklärt, dass eine Begünstigungsbefähigung bei der Erweiterung eines Einfamilienhauses hinsichtlich der „alten Vorgängersonderabschreibung “ nur besteht, wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen wurde.
Das FG Köln hat diesen Gedanken bei der „7b-Sonderabschreibung “ (erneut) aufgegriffen, indem es die Sonderabschreibung ablehnte, weil nur ein Ersatzneubau und kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen worden ist.