„7b-Sonderabschreibung“: Anwendungsablehnung bei Ersatzneubau und weitere Überlegungen
BFH vom 12.08.2025, IX R 24/24; Entspricht: BMF-Schreiben vom 21.05.2025, BStBl. I 2025, 1419
Inhalt
Der BFH hat erstmals entschieden, dass die „7b-Sonderabschreibung“ nur für eine „neue bisher nicht vorhandene“ Wohnung anzuwenden ist. Das Merkmal „neu“ ist beim Abriss einer bestehenden Mietwohnung und einem Ersatzneubau nicht gegeben. Ein „Wohnraumtausch“ kann nur traditionell linear mit der Gebäude-AfA abgeschrieben werden.