Ausbildung

„7b-Sonderabschreibung“: Anwendungsablehnung bei Ersatzneubau und weitere Überlegungen

BFH vom 12.08.2025, IX R 24/24; Entspricht: BMF-Schreiben vom 21.05.2025, BStBl. I 2025, 1419

Inhalt

Der BFH hat erstmals entschieden, dass die „7b-Sonderabschreibung“ nur für eine „neue bisher nicht vorhandene“ Wohnung anzuwenden ist. Das Merkmal „neu“ ist beim Abriss einer bestehenden Mietwohnung und einem Ersatzneubau nicht gegeben. Ein „Wohnraumtausch“ kann nur traditionell linear mit der Gebäude-AfA abgeschrieben werden.