Rechtsprechungs-Info

„6b-Veräußerungsrücklage“: Auflösung wegen Fristablauf vor Verschmelzung

BFH vom 29.4.2020, XI R 39/118, BStBl. II 2021, 517; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 17.9.2018, 13 K 2082/15 K, G, EFG 2019, 370, nrkr.
Inhalt

Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer „6b-Veräußerungsrücklage“ endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen.