Rechtsprechungs-Info

37b-Pauschalsteuer: Anwendung nur bei betrieblich veranlassten Zuwendungen – Neues zum Zusätzlichkeitserfordernis

BFH vom 21.2.2018, VI R 25/16, BStBl. II, 389; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 13.04.2016, 7 K 872/13, EFG 2016, 1705, nrkr.; Back-haus/Engelsing in „Steuerpauschalierung nach § 37b EStG für betrieblich veranlasste Zuwendungen“, NWB 2008, 1502; Werth in „Pauschalierung der Einkommensteuer bei Zuwendungen an Dritte“, DB 2018, 1113; Seifert in „Neues zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG“, StuB 2018, 417
Inhalt

Die sog. 37b Pauschalierung der Einkommensteuer erfasst nur Zuwendungen, die bei den Zuwendungsempfängern zu (1) einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen, (2) die betrieblich veranlasst sind und (3) zusätzlich zu ohnehin vereinbarten Leistungen oder Gegenleistungen des Steuerpflichtigen erbracht werden.