Gesetzesänderungen

„2b-Unternehmer“: Zweijährige Fristverlängerung für jPöR

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Die Übergangsfrist wird nunmehr auf sämtliche Leistungen, die vor dem 01.01.2025 ausgeführt werden, verlängert.