Finanzgerichts-Info

„17ner-Anteile“: Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Veräußerungen im Privatvermögen

FG Düsseldorf vom 21.06.2022, 13 K 1149/20 E, nrkr.; Revision: BFH Az. IX R 12/22

Inhalt

Die Gewinnerzielungsabsicht bei einer Anteilsveräußerung ist auch dann nicht anhand jedes einzelnen veräußerten Anteils, sondern einheitlich für alle veräußerten Anteile zu prüfen, wenn im Rahmen einer Kapitalerhöhung Einzahlungen in die Kapitalrücklage ausschließlich den Anschaffungskosten eines veräußerten Anteils zuzuordnen sind.