Rechtsprechungs-Info

„17ner-Anteile“: Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht

BFH vom 03.05.2023, IX R 12/22, BStBl. II 2023, 964; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 21.06.2022, 13 K 1149/20 E, EFG 2022, 1363, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass die erforderliche Prüfung bei den Einkünften aus „17ner-Beteiligungen“ auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an dieser Kapitalgesellschaft zu beziehen ist. Eingezahltes Agio (sog. Überpari-Emission) ist dem nämlichen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen. Die gezielte Herbeiführung eines Veräußerungsverlustes „17ner-Anteile“ ist nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich.