Rechtsprechungs-Info

„14c-Umsatzsteuer“: Anforderung an eine Rechnung bei unrichtigem oder unberechtigtem Umsatzsteuerausweis

BFH vom 19.03.2025, XI R 4/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 19.10.2021, 8 K 1057/20, EFG 2022, 628, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend für eine „14c-Rechnung“ erklärt: Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, sodass die Gefahr eines unberechtigten Steuerausweises („14c-Umsatzsteuer “) nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine „14c-Rechnung“.