Finanzgerichts-Info

1 %-Regelung: Besonderer Bruttolistenneupreis

FG Düsseldorf vom 23.10.2015, 14 K 2436/14 E, G, U, nrkr.; Revision: BFH Az. III R 13/16
Inhalt

Werden für spezielle Branchen wie beispielhaft für Taxiunternehmer von Autoherstellern geringere Listenpreise angeboten, so können diese Gegenstand der 1 %-Regelung sein.