03.07.2018 - Newsletter: EÜR‘ler: Akzessorietät der Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
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In vielen Betriebsprüfungen wird über „fehlende Aufzeichnungen“ diskutiert. Welche Unterlagen hat ein Einnahmen-Überschussrechner (EÜR‘ler) überhaupt aufzubewahren? Das FG München folgt dem BFH und führt seine Rechtsprechung fort.