Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns [MiLoV4] vom 24.11.2023, BGBl. I, Nr. 321
Inhalt
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf (brutto) 12,82 €/Std. ist beschlossen worden. Die sog. Minijob-Grenze steigt somit ab Januar 2025 von 538 €/mtl. auf sodann 556 €/mtl. an. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 €.