Wichtige Hinweise für Unternehmer aus Drittstaaten zur Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals (BOP)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundeszentralamt für Steuern hat wichtige Hinweise für Unternehmer aus Drittstaaten zur Nutzung des Online-Portals (BOP) herausgegeben:

Eigenhändige Unterschrift

Die Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals (BOP) des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ist vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens eigenhändig zu unterschreiben.

Mitarbeiter, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte sind nicht legitimiert, den Unternehmer hinsichtlich seiner Unterschriftsleistung zu vertreten. Unterschriften in der Form ppa., i. V., i. A. (die Aufzählung ist nicht abschließend) sind nicht zulässig.

Unterlagen/Nachweise

Wenn Sie sich zur Nutzung des BOP als nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (Antragsteller aus Drittstaaten) anmelden, sind der Anmeldung ein Identitätsnachweis (zum Beispiel Pass- oder Ausweiskopie) des Unterzeichnenden und ein Handelsregisterauszug oder ein ähnlicher Nachweis beizufügen.

Das vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterschriebene Anmeldeformular ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post an das BZSt zu übersenden.

Eine Übersendung der Anmeldung sowie der dazugehörigen Unterlagen auf elektronischem Weg ist nicht möglich, da die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters im Original beim BZSt eingereicht werden muss.

Dauer des Anmeldevorgangs

Die Anmeldung zum Online-Portal des BZSt kann auf Grund längerer Postlaufzeiten bei der Versendung von Zugangsdaten ins Ausland einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Damit Sie Ihren Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer innerhalb der Antragsausschlussfrist (für das Kalenderjahr 2016 endet die Frist am 30. Juni 2017) beim BZSt einreichen können, denken Sie bitte an die rechtzeitige Anmeldung zur Nutzung des Online-Portals des BZSt.

Das BZSt bittet darum, sich erst an den Support (Steuerliches Info-Center (SIC) – Rufnummer +49 228 406-1200) zu wenden, wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach Einreichen Ihrer Anmeldung keine Antwort erhalten haben.

 

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann