Werbungskosten: Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichtteilnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.11.2020, Nr. 18, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Werbungskosten: Kürzung der Verpflegungspauschalen auch bei Nichtteilnahme zur Verfügung gestellter Mahlzeiten

Die Verpflegungspauschalen sind auch dann zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, die so vom Arbeitnehmer aber nicht eingenommen werden (sog. „fiktive Mahlzeiteneinnahme“; BFH vom 07.07.2020, VI R 16/18, BStBl. II 2020, 783; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2020 0015).

Diese BFH-Entscheidung folgt dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Die Rechtsfolge betrifft neben Arbeitnehmern auch andere Steuerpflichtige aller Berufsgruppen.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer