Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termin Modul 1:
Mittwoch, 16.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer / Abgabenordnung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.02.2022, Nr. 3 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer / Abgabenordnung.
Vorsorgeaufwendungen: Einkommensteuerrechtliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf sozialversicherungsrechtlicher Grundlage gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird (BFH vom 6.5.2020, X R 16/18, BStBl. II 2022, 109; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0010 2020 0004).
Der BFH stellt noch einmal klar, dass Bonuszahlungen im Zusammenhang mit vorab vom Steuerpflichtigen getätigtem Aufwand für Gesundheitsmaßnahmen bei deren Erstattung den Vorsorgeaufwand unberücksichtigt lassen, weil eine maßnahmenorientierte Ausgestaltung gegeben ist.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion