VG: Steuerberater - ein systemrelevanter Beruf? Gerichtliche Ablehnung

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Schaubild

„Raus aus der Niedrigsteuerphase“ bedeutet, dass die Wirtschaft die Corona-bedingte Senkung der beiden Umsatzsteuersätze (16 % bzw. 5 %) wieder in den alten Zustand (19 % bzw. 7 %) zurückdreht (ohne Gastronomie). Zwei Blickwinkel werden in unserem SPEZIALDIALOG vorgestellt:(i) Endverbraucher und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer haben Interesse daran, die gesenkten Steuersätze zu nutzen, am besten auch für Leistungen nach dem 31.12.2020. Die Gutscheinlösung kann hierfür genutzt werden. (ii) Die Unternehmen unterliegen einem Umstellungsprozess, wenn die Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen der späteren, nach dem 31.12.2020 auszustellenden, Schlussrechnung zugeführt werden. Die Korrektheit der Ausgangsrechnung steht im Fokus.

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VG: Steuerberater - ein systemrelevanter Beruf? Gerichtliche Ablehnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir alle erfahren in den letzten Wochen und Monaten eine enorme Arbeitsbelastung: (i) Corona-Soforthilfe, (ii) vereinfachtes Kurzarbeitergeld, (iii) Überbrückungshilfe I, (iv) Rechnungslegung Wj 2020 unter Corona-Anhangangaben, (v) Überbrückungshilfe II, (vi) zeitnahe, aussagekräftige BWA zur Beantragung von Kfw-Darlehen, (vii) Prüfung steuerrechtlicher Stützungsmaßnahmen, beispielsweise Corona-Bonus, fiktiver Verlustrücktrag usw. und (viii) [angekündigt] Überbrückungshilfe III und (ix) Umstellung der Umsatzsteuersätze und das (x) JStG 2020. Diese Aufzählung nimmt für sich nicht in Anspruch vollständig zu sein.


Sachverhalt

Eine Steuerberaterin hatte einen Antrag auf Notbetreuung in einer Kindertagesstätte während der Corona-Beschränkungen beantragt.

Es erscheint eher unverständlich und oberflächlich, dass nun das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder die Tätigkeit als Steuerfachangestellter und/oder Steuerberater als sog. systemrelevanten Beruf abgelehnt hat (VG Frankfurt/Oder vom 13.5.2020, VG 6 L 227/20, DStR 2020, 2455): „Dem als systemrelevant eingestuften Bereich der Rechtspflege gehören weder eine Steuerfachangestellte noch ein Steuerberater an. Ein Steuerberater ist kein Organ der allgemeinen Rechtspflege [redaktioneller Leitsatz, DStR 2020, 2455].“

Lösung

Der Antrag ist abzulehnen, weil die Tätigkeit als Steuerberaterin kein systemrelevanter Beruf ist (VG Frankfurt/Oder vom 13.5.2020, VG 6 L 227/20, DStR 2020, 2455). Ein Steuerberater sei – anders als ein Rechtsanwalt – kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern ein Organ der Steuerrechtspflege (§ 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG). Die Steuerrechtspflege sei nicht als kritischer Infrastrukturbereich genannt (§ 13 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindV).


Hinweis

Unsere Interessenvertreter der Berufskammer sind nun aufgerufen, eine politische Änderung herbeizuführen. Die Ungleichbehandlung von Rechtspflege gegenüber Steuerrechtspflege erscheint willkürlich und unangebracht in diesen Zeiten, wie die oben bestimmt noch unvollständige Aufzählung darstellt.


Bleiben Sie gesund. Lassen Sie uns die Kollegialität als eine Stärke unseres Berufes nutzen, pflegen und leben.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion