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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termin Modul 4:
Dienstag, 09.12.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 12.12.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
VG Gelsenkirchen: Fehlerhafte Beurteilung von Unternehmensverbünden
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das HAUFE PORTAL (News vom 19.11.2025) hat in seinem Newsletter bereits über das Urteil berichtet. Mit vielem Dank an die Kollegen wollen auch wir auf das sehr interessante Urteil hinweisen (VG Gelsenkirchen vom 12.8.2025, 19 K 2499/23).
"Das VG Gelsenkirchen verwarf die in den FAQ verankerte Stichtagsregelung zum 31.12.2021 für die Beurteilung von Unternehmensverbünden bei der Überbrückungshilfe IV. Diese Regelung sei EU-beihilferechtlich nicht haltbar. Das könnte erhebliche Auswirkungen auf viele laufende Schlussabrechnungsverfahren jedenfalls in NRW haben. [...]
Der in den FAQ in Ziffer 5.6 genannte Stichtag zum 31.12.2021 für die Bewertung der Unternehmensstruktur ist nicht maßgeblich. Entscheidend sei vielmehr der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Hilfe, "allerfrühestens der Zeitpunkt der Bewilligungsreife".
Die Begründung des Gerichts ist prägnant: Die FAQ sind keine rechtlichen Vorschriften und können daher keine Abweichung von den vorstehenden Maßgaben des EU-Rechts begründen."
Eine juristische Rüge mit unmissverständlichen Worten, Begründung und (ggf. positiven) Folgen für die Unternehmen.
Empfehlen Sie weiterhin Ihren Mandanten die Beauftragung eines Rechtsbeistandes, wenn die Behörden das "Ping-Pong-Spiel" der FAQ Coronahilfen anwenden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann