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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 4 / Kombi B

Termin Modul 4:
Mittwoch, 09.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 18.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.12.2021, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Versagung des Vorsteuerabzugs bei Realteilung und anschließender unentgeltlicher Überlassung an eine andere Unternehmer-Personengesellschaft
Der EuGH bleibt bei seiner Auffassung, dass ein Nichtunternehmer kein Recht auf einen Vorsteuerabzug hat, (auch) wenn er die Eingangsleistung unentgeltlich an eine neue Personengesellschaft überlässt.
Ein Gesellschafter – so der BFH - einer Steuerberatungs-GbR, der von der GbR durch Realteilung gegen Entgelt einen Teil des Mandantenstammes zu dem Zweck erwirbt, diesen anschließend einer von ihm gegründeten neuen Steuerberatungs-GbR unentgeltlich zur unternehmerischen Nutzung zu überlassen, kann nur dann zum Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstammes berechtigt sein, wenn er diesen Mandantenstamm selbst im Rahmen seiner (beabsichtigten) unternehmerischen Tätigkeit als Geschäftsführer der neuen Steuerberatungs-GbR erworben hat und die Kosten aus diesem Erwerb zu den allgemeinen Aufwendungen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer gehören (BFH vom 26.08.2014, XI R 26/10, BStBl. II 2021, 881; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0015 2014 0008).
Bei einer umsatzsteuerpflichtigen Realteilung einer Personengesellschaft muss für den Vorsteuerabzug die Leistungserbringung an einen Unternehmer erfolgen. Dieses kann sein: (i) das neue Einzelunternehmen, (ii) die neue nutzende Personengesellschaft oder (iii) der entgeltliche weitervermietende Gesellschafter der neuen Personengesellschaft.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer