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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Kombi A

Termin Kombi A:
Freitag, 27.06.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 19.05.2025, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Vermietungseinkünfte: Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Der BFH hat nach der Änderung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Klarheit gesorgt. Auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz sind Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine sofort abzugsfähigen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt hat (BFH vom 14.01.2025, IX R 19/24, BStBl. II 2025, 291; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0021 2025 0003).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann