Vermietungseinkünfte: Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses

Werbung
SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

schaubild

Themenblock III    Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Vermietungseinkünfte: Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der steuerlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten entschieden (BFH vom 22.07.2025, VIII R 23/23, bislang noch nicht im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht).

📌 Sachverhalt
Die Ehegatten, ein Rechtsanwalt und seine Ehefrau, stritten über die steuerliche Anerkennung eines formellen Mietvertrags zwischen ihnen für die Kanzleiräume und die Abzugsfähigkeit der Mietzahlungen als Betriebsausgaben, nachdem Mietzahlungen vom betrieblichen Konto des Ehemannes auf ein Mietkonto der Ehefrau übertragen und anschließend Einlagen zurück auf das Geschäftskonto erfolgten.

Streitfrage
Entscheidend war, ob das zwischen Ehegatten bestehende Mietverhältnis als steuerlich relevantes Fremdgeschäft anzuerkennen ist, obwohl die Mietzahlungen letztlich einschließlich Rückflüssen nicht endgültig im Vermögen der Vermieterin verbleiben.

⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück, weil er den Mietvertrag zwischen den Ehegatten im vorliegenden Erkenntnisstadium nicht als steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft einordnete; insbesondere stellte er klar, dass allein die Zahlungsströme zwischen betrieblichen und privaten Konten nicht zur endgültigen Ablehnung der Fremdüblichkeit führen dürfen, und verwies damit auf die Bedeutung der tatsächlichen Vereinbarung und Durchführung des Vertragsverhältnisses.

🧭 Praxishinweis
Für die steuerliche Praxis ist insbesondere zu beachten, dass die Inhaberschaft der Konten und die Art der Zahlungsflüsse zwischen betrieblichen und privaten Konten im Rahmen der Prüfung der Fremdüblichkeit eine wesentliche Rolle spielen; nicht jede Rücküberweisung steht einer Anerkennung des Vertrags automatisch entgegen.

🤝 Beratung
In der Beratungspraxis empfiehlt es sich, bei der steuerlichen Beurteilung von Verträgen zwischen Angehörigen die tatsächliche Durchführung und die klare Trennung der Konten sowie die Inhaberschaft der Konten frühzeitig und dokumentiert darzulegen, um Missverständnisse bei der Fremdüblichkeitsprüfung zu vermeiden.

Das Urteil wurde noch nicht im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.
Diese BFH-Rechtsprechung ist noch nicht für allgemein gültig erklärt worden.

Hinweis: zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0021 2025 0009

Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann