Veräußerungszeitrente: Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung

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Modul 3

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.12.2020, Nr. 20, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Veräußerungszeitrente: Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung

Auch bei einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks und Gebäudes des Privatvermögens gegen eine Veräußerungszeitrente fließen dem Veräußerer von Beginn an steuerpflichtige Zinseinkünfte zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der Rentenforderung zu Beginn und zum Ende (sog. Tilgungsanteil) entfallen (BFH vom 14.7.2020, VIII R 3/17, BStBl. II 2020, 813; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2020 0003).

Damit ist es für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei Veräußerungszeitrenten notwendig, in einer Schattenrechnung den (i) Tilgungsanteil und den (ii) Zinsanteil auszurechnen. Es muss eine Eintragung in der Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ erfolgen, weil noch kein Steuereinbehalt vorgenommen worden ist.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer