Unternehmerwahlrecht: Antrag des Umlageverfahrens für das Jahr 2021

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 für Mitarbeiter - Alle Termine!

Schaubild

Unseren WEBDIALOG „Aktueller Steuerdialog“ gibt es in (i) zweistündigen Modulen [ohne Pause] oder in einem (ii) vierstündigen Paket [mit Pause].

Damit eine Terminflexibilität für Sie und die teilnehmenden Steuerberatungskanzleien und Unternehmen besteht, haben wir die Termine mehrfach im Angebot.

Wir bieten an und Sie entscheiden! Unser Angebot enthält verschiedene Veranstaltungstage frei wählbar sowie modular oder kombiniert. Sie bestimmen Ihre Veranstaltungsintensität. Durch das „Büroticket“ sparen Sie dabei noch.

Die Seminarunterlagen stehen Ihnen zeitnah zum Seminartermin in Ihrem Account im Buchungsportal zum Download und Ausdruck zur Verfügung.

Themengliederung/Arbeitsgebiete

A.   Löhne + Gehälter / Sozialversicherung
B.   Finanzbuchhaltung
C.   Bilanz(-steuerrecht) / EÜR
D.   Körperschaft- und Gewerbesteuer / Feststellungen
E.   Private Steuererklärungen / Kindergeld
F.    Handels- und Steuerbilanz
G.   Spezielles für Personen- und Kapitalgesellschaften
H.   Betriebliche Steuererklärungen / Feststellungen
I.    Veräußerungen / Vermögensverwaltung
J.   Umstrukturierungen
K.   Erben + Schenken
L.   Grunderwerbsteuer
M.  Verfahrensrecht
N.  Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Unternehmerwahlrecht: Antrag des Umlageverfahrens für das Jahr 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmern kann die finanzielle Belastung durch Fortzahlung des Arbeitsentgelts für arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch das sog. Umlageverfahren U1 von den Krankenkassen abgefedert werden (§ 1 Abs. 1 AAG).

Im Rahmen des Umlageverfahrens U1 wird den Arbeitgebern das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes erstattet. Der Erstattungssatz kann immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres gewechselt werden, weshalb ein entsprechender Antrag für das Jahr 2021 bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags, somit bis spätestens 27. Januar 2021, bei der Krankenkasse eingegangen sein muss.


Überblick
Mehrere Krankenkassen bieten zum Umlageverfahren U1 verschiedene Umlagesätze an, die der Arbeitgeber wählen kann. Unterlässt der Arbeitgeber eine konkrete Wahl dieser Umlagesätze, gilt der allgemeine Umlagesatz, dessen Höhe individuell durch die Krankenkassen festgelegt wird. Arbeitgeber können bei den Krankenkassen mit mehreren Umlagesätzen einen geringeren oder höheren Erstattungssatz wählen. In diesem Fall zahlen die Arbeitgeber sodann entsprechend auch einen ermäßigten oder erhöhten Umlagesatz zur U1 . Die Erstattungssätze für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall liegen zwischen 40 % und 80 % (§ 9 Abs. 2 AAG).

Zwischenergebnis
Mit der konkreten Wahl des Erstattungssatzes bei Krankenkassen ­– bis spätestens 27.01.2021 – kann ein Arbeitgeber die individuellen Krankheitszeiten einzelner Arbeitnehmer berücksichtigen.


Anwendungsbeispiel
Ein Arbeitgeber beschäftigt 10 Arbeitnehmer.

1 Arbeitnehmer ist bei der Krankenkasse A versichert und war noch nie krank.
Die weiteren 9 Arbeitnehmer sind bei Krankenkasse B versichert und sind mehrfach – zwei- oder dreimal – im Jahr krank.

Lösung
Für den Arbeitgeber ist es vorteilhaft, bei der Krankenkasse A den ermäßigten und bei der Krankenkasse B den allgemeinen oder erhöhten Umlagesatz zu wählen. Die Wahl des allgemeinen oder erhöhten Umlagesatzes führt zu einer höheren Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit.


Hinweis

Der Arbeitgeber ist an die Wahl des Umlagesatzes für 1 Jahr gebunden.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer