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SPEZIALDIALOG 2: Photovoltaikanlage im Ertragsteuerrecht

Nach dem Liebhaberei-Antrag kommt die neue Steuerbefreiung für "kleine", speziell gesetzlich begünstigte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG).
Die Grundkonzeption, die steuerrechtlichen Auswirkungen der Anwendung, als auch die Antworten auf Anwendungs- und Zweifelsfragen stehen im Vordergrund des SPEZIALDIALOGS. Finanzamtliche Lösungsansätze, soweit veröffentlicht, werden mit vorgestellt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Termin:
Donnerstag, 27.04.2023, 12:00 – 14:00 Uhr
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Unternehmereigenschaft: Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum
Der BFH hat entschieden, dass bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum an Grundstücken der jeweilige Miteigentümer der umsatzsteuerrechtliche Leistungsempfänger - beim Immobilienerwerb - ist, so dass die bei einem wirksamen Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung eintretende Umsatzsteuerschuld gegenüber dem jeweiligen Miteigentümer und nicht einer Vermietungs-GbR besteht (BFH vom 25.11.2021, V R 44/20, BStBl. II 2023, 285; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0002 2022 0004).
Die sog. Überlagerungstheorie einer „Tätigkeits-GbR“ kann nicht auf den Grundstückserwerb einer Bruchteils- bzw. Miteigentümergemeinschaft umsatzsteuerrechtlich übertragen werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann