Unternehmereigenschaft: Aufsichtsratsmitglieder mit nicht variablen Festvergütungen ohne Vergütungsrisiko

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Dienstag, 14.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 06.08.2021, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Unternehmereigenschaft: Aufsichtsratsmitglieder mit nicht variablen Festvergütungen ohne Vergütungsrisiko

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig (BFH vom 27.11.2019, V R 23/19, BStBl. II 2021, 542; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0002 2020 0002).

Wird die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsratsmitglieds abgelehnt, ist eine Abrechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen.


Hinweis

Die Finanzverwaltung wendet diese ergangene BFH-Rechtsprechung an (BMF-Schreiben vom 08.07.2021, III C 2 – S 7104/19/10001; zeitstaerken.PLUS: FD 0500 0002 2021 0004).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer