Union/SPD: Homeoffice-Pauschale

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Schaubild

Auch für die neuen Steuerformulare 2020 ist mit Änderungen in der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie der gesonderten und einheitlichen Feststellung oder dem Formular „EÜR“ zu rechnen.

Der SPEZIALDIALOG „Änderungen und Neuerungen in den verschiedenen Steuerformularen 2020“ zeigt die Änderungen – soweit möglich – anhand von Beispielen auf. Dabei werden auch die wichtigsten Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2020 angesprochen.

Frühbucherrabatt
Wir gewähren bei jeder Anmeldung bis zum 31. Dezember 2020 einen Frühbucherrabatt.

Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen. Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für diesen SPEZIALDIALOG anmelden. Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.

Flyer mit weiteren Informationen zum Download

Zur Buchung


Union/SPD: Homeoffice-Pauschale 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

diese steuergesetzliche Neuerung nimmt immer mehr Gestalt und Form an, so berichtete die Haufe Online Redaktion am 04.12.2020 unter Bezugnahme auf dpa über die Einführung der sog. Homeoffice-Pauschale im Steuerrecht.

Gewährung

Gewährt wird pro Homeoffice-Tag ein pauschaler Betrag in Höhe von 5 €/Tag.

Obergrenze

Die Koalitionspartner – so die dpa – haben sich auf eine maximale Homeoffice-Pauschale in Höhe von 600 €/Jahr geeinigt. Dies entspricht dann maximal 120 Homeoffice-Tagen.

Werbungskosten-Pauschbetrag

Die Homeoffice-Pauschale ist in die Werbungskostenpauschale (1.000 €/Jahr) eingerechnet und wird nicht zusätzlich gewährt.

Es bleibt damit sehr fraglich, inwieweit der Wegfall der Entfernungspauschale und die Gewährung der Homeoffice-Pauschale schlussendlich nicht doch zu dem nachteiligen Ergebnis führen, dass der Arbeitnehmer nur die Werbungskostenpauschale steuerrechtlich abziehen kann.

Dauer

Die Regelung soll aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer