Werbung
SPEZIALDIALOG am 26.1.2021:
Corona-Aktuell: Neue Home-Office-Pflichten und Arbeitsschutzvorgaben

Ab Mittwoch, den 27.1.2021, gelten verschärfte Home-Office-Vorschriften und deutlich erweiterte Arbeitsschutzstandards. Ob Eigenbedarf oder Mandanten-
beratung, auch Steuerberater und deren Mitarbeiter sind unmittelbar von der neuen Verordnung betroffen und müssen sich mit dieser auseinandersetzen. Das Online-Seminar erläutert „kurz und knackig“ den Inhalt der neuen Regelungen sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Verordnung. Praxisorientierte Umsetzungs- und Formulierungsvorschläge runden die Veranstaltung ab.“
Herr Rechtsanwalt Christoph Gahle, Sozialversicherungsexperte, stellt Ihnen dieses aktuelle Corona-Thema am 26.1.2021 in einem rund einstündigen Vortrag vor. Sie können im Anschluss Ihre Frage an den Experten richten.
Zur Buchung
Umsatzsteuersondervorauszahlung (1/11)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Presseagentur dpa meldet, dass sich aus den Regierungskreisen vernehmen lässt, dass Unternehmen, die von der sog. Corona-Krise stark betroffen sind, genauso wie im Jahr 2020 jetzt auch im Jahr 2021 ein Erstattungsantrag beim zuständigen Finanzamt einreichen können.
Das Prozedere wäre dann wie im letzten Jahr mehrstufig:
- Meldung des sog. 1/11
- Zahlung der Dauerfristverlängerung
- Erstattungsantrag beim Finanzamt
Die Wirkungsweise der Dauerfristverlängerung bleibt trotz Rückzahlung bestehen!
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer