Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 07.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 27.02.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 15.03.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 15.11.2023, Nr. 20 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung
Der BFH hat klargestellt, dass die wirtschaftliche Eingliederung nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen kann, sondern auch mittelbar gegeben sein kann: Beispielsweise könnte sie auch auf der Verflechtung zwischen Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen (BFH vom 11.05.2023, V R 28/20, BStBl. II 2023, 992; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0002 2023 0008).
Der BFH bestätigt, dass auch eine mittelbare wirtschaftliche Eingliederung zwischen zwei Organgesellschaften dem Organträger zuzurechnen ist.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann