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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Kombi A
Termin Kombi A:
Freitag, 01.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 26.10.2023, Nr. 19 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Tarifzuordnung: Zinserträge aus Darlehensgewährung an eine ausländische GmbH
Der BFH hat entschieden, dass vor Einführung der Steuergesetzänderung ab dem Vz. 2024 ausländische Zinserträge dem Abgeltungssteuersatz beim Darlehensgeber ausnahmslos unterliegen, wenn eine mindestens 10%ige Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gegeben ist (BFH vom 27.06.2023, VIII R 15/21, BStBl. II 2023, 903; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 032d 2023 0001).
Bei der gesetzlichen Einschränkung des Ausschlusstatbestandes „Gesellschafterdarlehen bei 10%iger Beteiligung an der darlehensnehmenden Kapitalgesellschaft“ ist weiterhin eine streng veranlagungszeitraumbezogene Anwendung zu beachten.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann