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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, III. Tertial, Modul 2 bzw. Kombi A

Termin Modul 2:
Dienstag, 04.11.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 21.11.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 12.08.2025, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Systemgastronomie: Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts
Der BFH hat (überraschenderweise) entschieden: Eine Methode zur Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts, die dazu führt, dass auf ein Produkt einer rabattierten Warenzusammenstellung ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, ist nicht sachgerecht (BFH vom 22.01.2025, XI R 19/23, BStBl. II 2025, 583; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0010 2025 0004).
Die vom Unternehmer angewendete F&P-Methode führt in diesem Fall zu unsachgerechten Ergebnissen. Das die F&P-Methode akzeptierende FG Baden-Württemberg hat die rechnerischen Ergebnisse nicht darauf untersucht, ob die Ergebnisse der geschäftlichen und wirtschaftlichen Realität entsprechen (Realitätsprüfung). Die F&P-Methode ist nicht sachgerecht, weil diese Methode teilweise dazu führt, dass in einem Menü der Preis eines Lebensmittels mit einem hohen Wareneinsatz – beispielsweise eines Burgers – deutlich über dem Einzelverkaufspreis dieses Lebensmittels liegt. Des Weiteren ist zu bemängeln, dass bei Veränderungen der Einkaufspreise für den Wareneinkauf eine sofortige Berücksichtigung dieser Änderung bei der F&P-Methode erfolgt, obwohl die Neuware in der Regel erst eine Woche später zum Verkauf kommt.
Die finanzamtlich angewendete Methode – Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen – ist sachgerecht.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann