Streubesitzdividenden: Berechnung der Beteiligungsschwelle

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, I. Tertial, Modul 4 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     20.03.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     09.04.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        19.04.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Körperschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.02.2024, Nr. 2 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Körperschaftsteuer.


Streubesitzdividenden: Berechnung der Beteiligungsschwelle

Der BFH hat den Begriff der „Beteiligung“ bei der Berechnung der „8b-Beteiligungsschwelle“ für sog. Streubesitzdividenden (10 %) insoweit definiert, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen entscheidend ist (BFH vom 07.06.2023, I R 50/19, BStBl. II 2024, 76; zeitstaerken.PLUS: CD 0100 008b 2023 0001).

Eine geschützte Rechtsposition auf Gewinnbezugsrechte und Wertsteigerungen führen auch vor Kaufpreiszahlung und Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums zum Erhalt des wirtschaftlichen Eigentums.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann