Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

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SPEZIALDIALOG: Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anstellungsverhältnis in der Sozialversicherung

Schaubild

Frei oder pflichtig?

Statusirrtümer haben für Mandanten meist erhebliche, nicht selten sogar existenzbedrohende Folgen und lösen im schlimmsten Fall sogar Regresspflichten des steuerlichen Beraters aus.

Der SPEZIALDIALOG informiert über die jüngsten Urteile zum Thema, zeigt Gestaltungsmöglichkeiten aber auch -grenzen auf und vermittelt ein Gefühl, wo Haftungsrisiken lauern und wie diese minimiert werden können.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer Download

Termin:
Donnerstag, 28.09.2023, 10:00 – 11:30 Uhr

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.08.2023, Nr. 15/16 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

Der BFH hat erstmalig entschieden, dass bei der Abgrenzung zwischen (i) Lieferungen gegenüber (ii) Leistungen bei sog. Werbelebensmitteln mit Verpackungen die zollrechtliche Sichtweise zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (7 %) führt (BFH vom 23.02.2023, V R 38/21, BStBl. II 2023, 797; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0012 2023 0013).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann