Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Frostschäden Mitte / Ende April 2017

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat bezüglich der Frostschäden Mitte / Ende April 2017 steuerliche Maßnahmen erlassen.


Hinweis

Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.07.2017 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer stellen.


 

Mit kollegialem Gruß

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann