Steuergesetzgeber: Wiedereinführung der (steuerrechtlichen) degressiven AfA (Wachstumschancengesetz)

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Akt-StD III-2023 - Modul 3

Termin Modul 3:
Mittwoch,     04.10.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,     06.10.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

bisher gilt die steuerrechtliche degressive AfA als zum 31.12.2022 ausgelaufen.

Jetzt steht die Wiedereinführung der steuerrechtlichen degressiven AfA „vor der Tür“ (§ 7 Abs. 5a EStG-A). 

Inhaltsgleich gilt diese steuerrechtlich degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe des 2,5-fachen der linearen AfA, höchstens 25 %.

Diese Wiedereinführung soll bereits für Anschaffungen und Herstellungen nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.01.2025 gelten.

Beratung: Die Änderungen (Anschaffungen nach dem 31.12.2023) des Sammelpostens und ein geplanter Aufteilungszeitraum von drei Jahren (33 1/3 je Jahr) könnte eine Alternative darstellen (§ 6 Abs. 2a EStG-E).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann