Steuerfreiheit von „SoFeiNa-Zuschlägen“: Theaterbetriebszulage

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Modul 1

Termine Modul 1:
Dienstag,     22.02.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     16.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag,        11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.12.2021, Nr. 24/25 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Steuerfreiheit von „SoFeiNa-Zuschlägen“: Theaterbetriebszulage

Die Einkommensteuerbefreiung für sog. „SoFeiNa-Zuschläge“ setzt nicht voraus, dass der Bruttolohn in Abhängigkeit von den zu begünstigten Zeiten geleisteten Tätigkeiten variabel ausgestaltet sein muss. Die Einkommensteuerbefreiung bleibt bestehen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten (tarif-)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen (BFH vom 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl. II 2021, 936; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 003b 2021 0001).

Die gesetzlich angeordnete erforderliche Trennung von (i) Grundlohn und (ii) Zuschlägen wird durch das sog. Aufstockungsmodell bei Bruttolohnvereinbarung nicht aufgehoben.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer