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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch, 12.02.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 11.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.01.2025, Nr. 2 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Steuerfreiheit: Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
Der BFH hat ergänzend erklärt, dass das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit als Aufstockungsbetrag der Gewährung und Anwendung der Steuerfreiheit des gesetzlichen Aufstockungsbetrages nicht entgegensteht, auch wenn sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet (BFH vom 24.10.2024, VI R 4/22, BStBl. II 2025, 36; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0003 2025 0001).
Bei der Anwendung der Steuerfreiheit für Aufstockungsbeträge ist auf den wirtschaftlichen und rechtlichen Grund der Zahlung abzustellen. Maßgeblich kommt es darauf an, dass der Zahlbetrag wirtschaftlich auf die während der Altersteilzeit erbrachten Arbeitsleistungen entfällt und sich in den dazugehörenden Vereinbarungen begründet. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung ist für die Steuerbefreiung unmaßgeblich; der Besteuerungszeitpunkt wird lediglich dadurch bestimmt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann