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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Termine Modul 4:
Dienstag, 26.03.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 08.04.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.01.2025, Nr. 2 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Steuerfreie Photovoltaikanlagen: Zweifel an der Rückgängigmachung eines (alten) Investitionsabzugsbetrags
Der BFH hat die Rechte von Steuerpflichtigen gestärkt. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung rückgängig zu machen ist (BFH vom 15.10.2024, III B 24/24 (AdV), BStBl. II 2025, 30; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007g 2025 0001).
Bei tatsächlich erfolgter Investition in eine steuerfreie Photovoltaikanlage, nachdem im Vorjahr Photovoltaikanlagen in dieser Größe noch steuerpflichtig waren, ist eine schnelle, überblicksartige BFH-AdV-Entscheidung nicht möglich. Es wird die AdV bei der Einkommensteuerfestsetzung in Höhe der Steuerbelastung einer Rückgängigmachung des IAB ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung gewährt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann