Steuerermäßigung: Ablehnung einer begünstigten Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch,      23.02.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      15.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr 

Termin Kombi A:
Freitag,         11.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.01.2022, Nr. 1 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Steuerermäßigung: Ablehnung einer begünstigten Handwerkerleistung für die Erschließung einer öffentlichen Straße

Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen, der aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird (BFH vom 28.4.2020, VI R 50/17, BStBl. II 2022, 18; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 035a 2020 0002).

Die privaten Erschließungskosten sind damit Kosten der privaten Lebensführung und können steuerrechtlich nicht geltend gemacht werden.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion