Steuerbilanzielle Rückstellung: Fremdüblichkeit bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 1:
Mittwoch, 05.05.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 10.06.2021, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag, 07.05.2021, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 12.04.2021, Nr. 6 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Steuerbilanzielle Rückstellung: Fremdüblichkeit bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Die im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses vereinbarte sozialversicherungsrechtliche Wertguthabenvereinbarung muss dem Fremdvergleich standhalten. Dabei sind Vertragschancen und Vertragsrisiken abzuwägen (BFH vom 28.10.2020, X R 1/19, BStBl. II 2021, 283; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2021 0004).

Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen, sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer