Steuerbilanz: Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog I/2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

Modul 2

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.11.2020, Nr. 18, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Steuerbilanz: Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung

Im Rahmen der gesetzlich geregelten Bilanzänderung steht der Ausdruck „Gewinn“ für den Bilanzgewinn (BFH vom 27.5.2020, XI R 8/18, BStBl. II 2020, 772; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2020 0010).

Gesetzlich ist damit eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz in Folge der Bilanzänderung ergebenden Gewinnänderung und nicht in Höhe der sich aus einer Bilanzänderung ergebenden steuerlichen Gewinnänderung, die auf einer Hinzurechnung außerhalb der Steuerbilanz, beispielsweise Investitionszulage, beruht.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer