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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, III. Tertial, Modul 1 bzw. Kombi A

Termine Modul 1:
Dienstag, 06.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch, 21.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 06.11.2026, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Steuerbilanz: Steuerliche Behandlung von Transferentschädigungen und Handgeldern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Handgeldern an Fußball-Lizenzspieler entschieden (BFH vom 03.03.2026, IX R 33/23, BStBl. II 2026, S. 642).
📌 Sachverhalt
Ein Profi-Fußballclub zahlte sowohl bei ablösepflichtigen und ablösefreien Spielerwechseln als auch bei Vertragsverlängerungen Handgelder für den Abschluss beziehungsweise die Verlängerung von Arbeitsverträgen und behandelte diese als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Eine anteilige Rückzahlungspflicht bei vorzeitiger Beendigung oder Anpassung des Arbeitsvertrags bestand nicht.
❓ Streitfrage
Zu entscheiden war, ob die gezahlten Handgelder sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig oder als Anschaffungsnebenkosten der Spielerlaubnis beziehungsweise über einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren sind.
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Bei einem ablösepflichtigen Spielerwechsel ist das Handgeld als Anschaffungsnebenkosten der Spielerlaubnis zu aktivieren, wenn der Abschluss des Arbeitsvertrags, für dessen Unterzeichnung das Handgeld gezahlt wird, nach den maßgeblichen verbandsrechtlichen Statuten Voraussetzung für die Erteilung der Spielerlaubnis ist. Bei einem ablösefreien Transfer oder einer Vertragsverlängerung fehlt dagegen der für eine Aktivierung erforderliche entgeltliche Erwerb. Ist ein Handgeld nicht als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren und wird es ausschließlich für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gezahlt, ist auch kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder -anpassung keine zumindest anteilige Rückzahlungspflicht besteht; das Handgeld ist dann sofort als Betriebsausgabe abziehbar.
🧭 Praxishinweis
Bei Handgeldzahlungen ist insbesondere danach zu unterscheiden, ob sie mit einem ablösepflichtigen Spielertransfer, einem ablösefreien Wechsel oder einer Vertragsverlängerung zusammenhängen und ob der Arbeitsvertrag Voraussetzung für den Erwerb der Spielerlaubnis ist.
🤝 Beratung
Für die bilanzielle Behandlung von Handgeldern sind die konkreten Transferumstände, die verbandsrechtlichen Voraussetzungen für die Spielerlaubnis sowie die vertragliche Ausgestaltung der Zahlung und einer möglichen Rückzahlungspflicht zu prüfen.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, Seite 642 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden.
Hinweis: zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0005 2026 0002
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann