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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 01.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 14.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag, 30.09.2021, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 17.09.2021, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 06.08.2021, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Spezielle Korrekturvorschrift „§ 7g Abs. 3 Satz 2 EStG“
Die spezielle Korrekturvorschrift bei Nichtinvestitionen im Sinne des Investitionsabzugsbetrags (IAB) „§ 7g Abs. 3 Satz 2 EStG“ hat nur eine partielle Wirkung hinsichtlich der seinerzeit vorgenommenen gewinnmindernden Berücksichtigung des IABs (BFH vom 25.03.2021, VIII R 45/18, BStBl. II 2021, 530; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007g 2021 0008).
Über den Rahmen des „§ 7g Abs. 3 Satz 2 EStG“ hinausgehende Gewinnänderungen können nur vorgenommen werden, wenn diese durch andere Änderungsnormen gedeckt sind. Dies gilt auch für Fehler, die dem Finanzamt im Zusammenhang mit der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags unterlaufen sind.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer