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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Corona-Arbeitsschutzverordnung betrifft alle Unternehmen und Arbeitgeber gleichermaßen. Sie liegt im Entwurf vor und muss ab Mittwoch, den 27.01.2020 beachtet d. h. angewendet werden.
Herr Rechtsanwalt Christoph Gahle, Sozialversicherungsexperte, stellt Ihnen dieses aktuelle Corona-Thema in einem rund einstündigen Vortrag vor. Sie können im Anschluss Ihre Frage an den Experten richten.
Herr Gahle umschreibt seine AKTUELLE STUNDE:
„Ab kommenden Mittwoch gelten verschärfte Home-Office-Vorschriften und deutlich erweiterte Arbeitsschutzstandards. Ob Eigenbedarf oder Mandantenberatung, auch Steuerberater und deren Mitarbeiter sind unmittelbar von der neuen Verordnung betroffen und müssen sich mit dieser auseinandersetzen. Das Online-Seminar erläutert „kurz und knackig“ den Inhalt der neuen Regelungen sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Verordnung. Praxisorientierte Umsetzungs- und Formulierungsvorschläge runden die Veranstaltung ab.“
Der Inhalt ist konzipiert wie nachstehend:
- Ziel und Anwendungsbereich der neuen Corona-ArbSchV
- Grundpflichten und inzidenzabhängiger Maßnahmenkatalog
- Behördliche Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten
- Arbeitsrechtliche Folgen von Verstößen
- Umsetzungsprobleme, -tipps und Formulierungshilfen
- Beantwortung von Teilnehmerfragen
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer