SPD: Reformpapier der Erbschaftsteuer

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

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Themenblock I      Freitag, 23.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock II     Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Themenblock III    Freitag, 06.02.2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

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SPD: Reformpapier der Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

werfen wir zunächst einen Blick auf die Informationen des Reformpapiers zur Erbschaftsteuerreform der SPD:

Zum Impulspapier zur Erbschaftsteuerreform von Tim Klüssendorf, Dr. Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi (Mitglieder des Deutschen Bundestages und der SPD-Bundestagsfraktion)

Bei der Erbschaftssteuer geht es um Gerechtigkeit und um die zentrale Frage, ob Chancen von Leistung oder von Herkunft abhängig sein sollen. Heute ist das System zu kompliziert und unfair. Große Erbschaften profitieren oft von Sonderregeln, während kleine stärker belastet werden. Das ändern wir. 
Wir vereinfachen die Erbschaftsteuer, machen sie fair und verständlich. Familienerbe wird geschützt, Multimillionen- und Milliardenerbschaften werden stärker in die Verantwortung genommen. So leisten alle ihren gerechten Beitrag und Zukunftsinvestitionen werden möglich. Erben ist keine Leistung. Füreinander Verantwortung übernehmen schon. So reformieren wir die Erbschaftsteuer: Fair. Einfach. Zukunftsfest.

a) 1 Million Euro steuerfrei; jede und jeder soll bis zu 1 Million Euro steuerfrei erben können. Das schützt das Familienerbe, etwa das Haus der Großeltern, in den allermeisten Fällen.

b) Handwerk und Mittelstand schützen; Ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro schützt kleine und mittlere Betriebe. Das erhält Familienunternehmen und sichert Arbeitsplätze. Große Erbschaften. Große Verantwortung. Sehr große Unternehmensvermögen werden künftig progressiv besteuert. Schlupflöcher fallen weg. Für Unternehmen, die Arbeitsplätze sichern, kann die Steuer über 20 Jahre gestreckt werden.

Was wir damit erreichen

Sehr große Erbschaften leisten ihren gerechten Beitrag, damit unsere Gesellschaft als Ganzes profitiert. Das Geld fließt an die Länder und soll gezielt in gute Bildung für alle investiert werden – von der Kita bis zur Hochschule. Das ist gerecht und damit stärken wir langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaft in Deutschland. Wir stärken, was uns verbindet: eine solidarische Gesellschaft, in der Herkunft nicht über Zukunft entscheidet.“

Widmen wir uns den einzelnen Punkten aus dem Blickwinkel eines Steuerberaters. 
Zu Punkt a): Es handelt sich wohl um einen einmaligen Lebensfreibetrag in Höhe von 1 Million Euro, der aufgeteilt wird in zwei Teilbeträge. 900.000 Euro für die Familie und 100.000 € für andere Verwandte. Damit wäre aber auch die Wiederholbarkeit der persönlichen Freibeträge nach zehn Jahren abgeschafft. Ergänzend dazu, ist medial zu vernehmen, soll das bisher selbstgenutzte Familienheim wie bisher erbschaftsteuerfrei bleiben. 

Zu Punkt b): 5 Millionen Unternehmensfreibetrag klingt gegebenenfalls nach sehr viel. Jetzt kommt das ABER. Nehmen wir die derzeit anzuwendende Unternehmensbewertung mit in den Fokus, ergibt ein durchschnittlich bereinigter Unternehmensgewinn von rund 363.637 Euro als Ausgangsgröße, welcher derzeit mit dem Faktor 13,75 zu multiplizieren ist, 363.637 € x 13,75 = rd. 5.000.000 €. Von einer Reform der Unternehmensbewertung spricht niemand in diesem Zusammenhang.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann