Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, II. Tertial, Modul 3

Termin Modul 3:
Dienstag, 14.07.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Sonderabschreibung (§ 7b EStG): Anwendungsablehnung bei Ersatzneubauten
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage der Sonderabschreibung für eine neue Mietwohnung nach Abriss und Neubau entschieden (BFH vom 12.08.2025, IX R 24/24, BStBl. II 2026, 479).
📌 Sachverhalt
Die Klägerin ließ ein vermietetes, sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus abreißen und errichtete anschließend auf demselben Grundstück ein neues Einfamilienhaus. Für den Neubau machte sie eine Sonderabschreibung geltend, die das Finanzamt versagte.
❓ Streitfrage
Zu entscheiden war, ob ein Neubau nach Abriss einer zuvor vorhandenen Wohnung als neue, bisher nicht vorhandene Wohnung begünstigt ist.
⚖️ Ergebnis des BFH
Der Bundesfinanzhof verneinte die Sonderabschreibung. Eine begünstigte neue Wohnung liegt nicht vor, wenn durch die Baumaßnahme der bisherige Wohnungsbestand auf dem Grundstück nicht vermehrt, sondern lediglich ersetzt wird. Maßgeblich ist, ob zusätzlicher Wohnraum entsteht. Bestehen Abriss und Neubau als einheitliche Maßnahme in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang, fehlt es an einer begünstigten Schaffung neuen Wohnraums. Das Ergebnis des BFH entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.
🧭 Praxishinweis
Bei Ersatzneubauten ist sorgfältig zu prüfen, ob tatsächlich zusätzlicher Wohnraum geschaffen oder nur vorhandener Wohnraum ersetzt wird.
🤝 Beratung
In der Beratung sollte der zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen Abriss, Planung und Neubau frühzeitig dokumentiert und steuerlich eingeordnet werden.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 479 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 007b 2025 0002).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann