Sofortabschreibung im Jahr 2021

Werbung

Schaubild

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung hat für das Jahr 2021 ein neues Abschreibungswahlrecht in Form der Sofortabschreibung für speziell begünstigte Wirtschaftsgüter in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung eingeführt. Dieses finanzamtliche Anwendungsschreiben liegt in endgültiger Form vor und kann in der täglichen Finanzbuchhaltungs- und/oder Bilanzierungspraxis angewendet werden. Anwendungs- und Abgrenzungsbeispiele werden genauso – in dem einstündigen SPEZIALDIALOG – vorgestellt wie die Definitionen der sog. „digitalen Wirtschaftsgüter“.

Zur Buchung

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer