SoFeiNa-Zuschläge: Berechnung des Grundlohns

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, II. Tertial, Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termine Modul 3:
Mittwoch,     26.06.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,      09.07.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        12.07.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 14.03.2024, Nr. 4 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


SoFeiNa-Zuschläge: Berechnung des Grundlohns

Der BFH hat den Grundlohn definiert. Es ist der arbeitsvertraglich vereinbarte laufende Arbeitslohn (BFH vom 10.08.2023, VI R 11/21, BStBl. II 2024, 202; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 003b 2023 0003).

Die aus einer Gehaltsumwandlung stammenden steuerfreien Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung sind Bestandteil des Grundlohns und damit Bestandteil der Bemessungsgrundlage der sog. „3b-Zuschläge“. 


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann