Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch im und nach dem Jahreswechselseminar 2015/2016 und 2016/2017 steht die Umsetzung einzelner Themen insbesondere im Rahmen der Software DATEV e. G. in vielen persönlichen Gesprächen im Vordergrund.
Auf zwei wichtige Dokumente, d. h. Arbeitshinweisen, möchten wir Ihre Aufmerksamkeit (nochmals) lenken.
1) Kassenführung
Das Excel-orientierte Kassenvorerfassungsblatt, welches auch gleichzeitig (fehlerhaft) gegebenenfalls als Kassenbuch genutzt wurde, ist nicht GoBD-konform. Das FG Hamburg hat dieses in einem aktuellen Urteil bestätigt (FG Hamburg vom 1.8.2016, 2 V 115/16, LEXinform: Dok-Nr. : 5019422).
Eine Umstellung auf GoBD-Konformität ist möglich und wird in einem mehrseitigen Dokument ausführlich beschrieben: LEXinform Dok-Nr.: 1021152.
Beratung: Auch der Einsatz von veränderbaren Word-Dokumenten als Rechnungsschreibungsprogramm ist mangels GoBD-Konformität in der Abwehrberatung aufzugreifen. Das Führen der Reisekostenaufzeichnungen im Outlook-Kalender ist ebenfalls unzureichend.
Hinweis:
Das Thema "richtige Kassenführung und Aufzeichnungen" wird uns auch weiter begleiten.
2) BilRuG-Umsatzerlöse
Die Umstellung der Umsatzerlöse auf BilRuG bedeutet ja insbesondere das viele Erträge von den bisherigen "Sonstigen betrieblichen Erträgen" zu den "Umsatzerlösen" umgegliedert werden. Die zu buchenden Konten ändern sich nicht, sondern nur deren Zuordnung. Dieses ist aus einem mehrseitigen Dokument ersichtlich: LEXinform: Dok-Nr.: 1080725.
Dabei wird ergänzend darauf hingewiesen, welche Konten sich zwar in der GuV-Gliederung zu "Umsatzerlösen" ändern, in der BWA aber weiterhin "sonstige betriebliche Erträge" bleiben.
Auch die Neuerungen der sog. "direkten Erlösschmälerungen" und der "dem Umsatz direkt zuordnungsfähigen Steuern" ist bearbeitet, aktualisiert und praktikabel gelöst worden.
In unserer (kostenpflichtigen) Datenbank zeistaerkenPLUS sind inhaltliche Informationen als Videostream oder Download jederzeit für Sie abrufbar.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann