Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.01.2021, Nr. 1, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.

Schenkungsteuer: Freibetrag für Urenkel

Urenkeln steht jedenfalls lediglich der persönliche Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht verstorben sind (BFH vom 27.7.2020, II B 39/20 (AdV), BStBl. II 2021, 28; CD 0250 0016 2020 0001).

Der BFH hält die weitere Halbierung des persönlichen Freibetrags mit einem weiteren Schritt der Generationenfolge für folgerichtig und systemgerecht.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer