Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, III. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Dienstag, 27.10.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 24.11.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 04.12.2026, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Schenkung: Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur schenkungsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Übertragung einer Kapitallebensversicherung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung entschieden (BFH vom 28.01.2026, II R 27/22, BStBl. II 2026, 657).
📌 Sachverhalt
Eine Mutter übertrug ihrem Sohn unentgeltlich einen Kapitallebensversicherungsvertrag, wobei sie sich einen Nießbrauch an der Rückkaufsleistung für den Fall der Kündigung vorbehielt. Zum Zeitpunkt der Übertragung war der Versicherungsvertrag noch nicht gekündigt; das Finanzamt bewertete den Erwerb mit dem Rückkaufswert und berücksichtigte den vorbehaltenen Nießbrauch nicht erwerbsmindernd.
❓ Streitfrage
Zu klären war, ob die Übertragung der Kapitallebensversicherung bereits im Zeitpunkt der Vertragsübernahme der Schenkungsteuer unterliegt und der vorbehaltene Nießbrauch an der Rückkaufsleistung den steuerpflichtigen Erwerb mindert.
⚖️ Ergebnis des BFH
Der BFH entschied, dass die unentgeltliche Übertragung des Kapitallebensversicherungsvertrags bereits im Zeitpunkt der Vertragsübernahme der Schenkungsteuer unterliegt und mit dem Rückkaufswert zu bewerten ist. Durch die Übernahme der Stellung als Versicherungsnehmer erhielt der Sohn ein umfassendes Dispositionsrecht über die Versicherung und war damit bereits zu diesem Zeitpunkt bereichert. Der vorbehaltene Nießbrauch an der Rückkaufsleistung konnte den Wert des Erwerbs nicht mindern, weil dieser Nießbrauch erst mit der Kündigung des Versicherungsvertrags und der damit verbundenen Entstehung des Anspruchs auf Auszahlung des Rückkaufswerts entsteht. War der Versicherungsvertrag am Bewertungsstichtag noch nicht gekündigt, handelt es sich um eine bedingte Last, die zu diesem Zeitpunkt nicht vom Wert des Erwerbs abziehbar ist.
🧭 Praxishinweis
Bei der unentgeltlichen Übertragung einer Kapitallebensversicherung ist daher sorgfältig zu prüfen, ob ein vorbehaltener Nießbrauch am Bewertungsstichtag bereits entstanden ist oder noch vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt.
🤝 Beratung
Bei Übertragungen von Kapitallebensversicherungen unter Nießbrauchsvorbehalt sollten insbesondere der Zeitpunkt der Vertragsübernahme und die Voraussetzungen für die Entstehung des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung in die steuerliche Beurteilung einbezogen werden.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 657 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden.
Hinweis: zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0007 2026 0004
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann